Jahrelang propagierten die Salafisten von „Die Wahre Religion“ (DWR) in unseren Innenstädten unbehelligt ihre Ideologie, die aus der Ablehnung aller anderen Muslime besteht, insbesondere der Schiiten, denen eingefleischte Salafisten den Islam absprechen. Ihr Führer in Deutschland, Abu Naji, sympathisiert nachweislich mit dem Terrorismus. Ihre LIES-Stände radikalisierten verwirrte Jugendliche, rekrutierten sie für Terrorgruppen in Syrien und im Irak. Finanziert wurde der Verein aus Saudi-Arabien. Endlich hat der Staat durchgegriffen. Danke, Deutschland!
Der Freude mancher Schiiten liegen zwei Fehler zugrunde: die Missachtung der Gerechtigkeit und ein mangelhaftes Verständnis der Politik.
Allah (swt.) ermahnt uns explizit im Umgang mit verhassten Menschen zur Gerechtigkeit: „O die ihr glaubt, tretet für Gott ein und legt Zeugnis für die Gerechtigkeit ab. Und der Hass gegen bestimmte Leute soll euch nicht dazu verleiten, nicht gerecht zu sein. Seid gerecht, das entspricht eher der Gottesfurcht. Und fürchtet Gott. Wahrlich, Gott hat Kenntnis von dem, was ihr tut.“ (Heiliger Quran, 5:3)
Vereinsverbot ohne Straftat
Warum wurde der Verein verboten? In der Verbotsverfügung heißt es: „Das Verbot gegen die Vereinigung DWR stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 und 3 in Verbindung mit § 17 Nummer 3 VereinsG. DWR richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung.“ Nach dem Satz 1 des Paragraphen 3 des Vereinsgesetzes darf ein Verein erst dann verboten werden, wenn Zweck oder Tätigkeit des Vereins mit dem Strafgesetz kollidieren (Alternative 1) oder er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung (Alternative 2) oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Alternative 3) richtet.
In diesem Fall hält das Innenministerium die Alternativen 2 und 3 für erwiesen. Insbesondere behauptet es bisher nicht, dass es Straftaten nachweisen könne (Alternative 1). Im Zuge der Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gab es entsprechend keine einzige Verhaftung und keine Anklage wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, wie es die angeblichen Rekrutierungen zweifellos wären.
Als Verbotsgründe nach Alternative 2 (verfassungsmäßige Ordnung) wird angeführt, dass DWR die Demokratie ablehne, von allen Muslimen dasselbe verlange, zum Kampf gegen Andersgläubige, auch gegen Muslime, aufrufe und Verschwörungstheorien über Juden und zionistische Medien verbreite, um seine Unterstützer anzustacheln. Zum Gedanken der Völkerverständigung schreibt das Innenministerium nichts genaueres.
Wir halten fest: Sie wurde nicht verboten, weil ihnen eine Straftat nachgewiesen wurde, wie die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung oder Aufruf zur Gewalt. Obwohl vieles in der Begründung erwähnt wird, möchte sich das Innenministerium nicht auf das Strafrecht berufen – jedenfalls noch nicht. In der Vergangenheit wurden auch schiitische Vereine aufgrund von Alternative 2 und 3 verboten, deren Auslegung sehr beliebig zu sein scheint.
Salafismus und Wahhabismus sind als Irrlehren abzulehnen. Darüber haben wir viele Artikel veröffentlicht. Und die Propaganda und Aktionen von DWR im missbrauchten Namen des Islams sprechen für sich, beschädigten dessen Ansehen und verhalfen Islamfeinden zu Rückenwind. Aber nur weil uns eine Behauptung über verhasste Leute gefällt, dürfen wir sie nicht verbreiten. Die Rechtsstaatlichkeit muss auch für Salafisten gelten, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass der Staat in der Vergangenheit regelmäßig extremistische Gruppen infiltriert und angeleitet hat, sie zu seinen Marionetten umfunktionierte. Die NPD und der NSU sind nur die jüngsten Beispiele, von denen wir wissen.
An den LIES-Ständen waren viele Muslime beteiligt, die Schiiten als ihre Brüder bezeichnen, arglos Quranexemplare verteilt haben und nicht wussten, in wessen Dienst sie sich stellten. Seien wir gerecht mit unseren Geschwistern. Pauschalurteile über sämtliche Teilnehmer der LIES-Stände sind falsch und beweisen nur, dass der Urteilende nicht mehr Einsichten besitzt als der ahnungslose Salafistenunterstützer.
Fehlendes Politikverständnis
Ein mangelhaftes Politikverständnis führt zu Fehlurteilen, zu Jubel oder Besorgnis, obwohl das Gegenteil angebracht wäre. Politische Einsichten gewinnt man nicht, indem man einzelne Entscheidungen isoliert betrachtet, sondern indem man die Ausrichtung der Staatspolitik insgesamt analysiert. Ein Bauernopfer ist kein Rückzug, sondern die Vorbereitung eines Angriffs.
In welchem Verhältnis stehen der deutsche Staat und der Wahhabismus? Deutschland hat seit 2001 Waffenexporte nach Saudi-Arabien in Höhe von 2,7 Milliarden Euro genehmigt, davon 1,8 Milliarden seit 2012. Damit ist Saudi-Arabien der fünftgrößte Abnehmer deutscher Waffen und der größte aller nichtdemokratischen Staaten, knapp gefolgt von den Vereinigten Arabischen Emiraten. Will der Staat wirklich salafistisches Gedankengut bekämpfen? Warum liefert er dann dem größten regionalen Unterstützer des Terrorismus Waffen, sodass der sie an salafistische Terrorgruppen weiterreichen kann? Wieviele Sanktionen hat Deutschland gegen Saudi-Arabien verhängt? Wie ausführlich und mit welcher Färbung berichten die vom Staat kontrollierten öffentlich-rechtlichen Medien über die Massaker von Saudi-Arabien im Jemen?
Vergessen wir nicht, dass das Königreich des Wahhabismus selbst eine Marionette des Westlichen Imperiums ist, und mit ihm all seine Helfer und Helfershelfer in der Welt. Seien wir im Umgang Deutschlands mit den Salafisten weniger naiv und verwechseln wir einen Kurswechsel nicht mit einer strategischen Entscheidung, die an der Fahrtrichtung nichts ändert. Lassen wir uns keinen Sand in die Augen streuen.