Kopftuch des Mannes

Mit „Kopftuch“ bezeichnet man im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch den Hidschab („Verhüllung“). Das Gebot der Verhüllung [hidschab] ergibt sich aus den Heiligen Qur’an (vgl. 24:31, 33:59) und dem Vorbild [sunna] der durch Prophet Muhammad (s.) gelehrten Frauen wie Fatima (a.) und Chadidscha (a.).

Allerdings betrifft das Hidschab-Gebot nicht ausschließlich die Frauen, sondern auch den Mann. Aber wie sieht der Hidschab des Mannes aus und weshalb sieht man keine muslimischen Männer mit Kopftuch?

Im Heiligen Qur´an wird auch der Mann dazu angehalten ein Hidschab anzulegen. Auch für den Mann gibt es bestimmte Verhüllungsgebote, allerdings nicht wie es umgangsprachlich als „Kopftuch“ verstanden wird. Der Hidschab des Mannes wird im Heiligen Qur´an in der 24. Sure, Vers 30 verordnet:

Sprich zu den überzeugten Männern, dass sie ihre Blicke senken und ihre Keuschheit behüten“ (Heiliger Qur´an 24: 30).

Beim Hidschab des Mannes muss der Blick zusätzlich auf den Blick des Mannes gerichtet werden. Denn während die Frau sich von den Blicken des Mannes „verhüllen“ soll, soll der Mann seine Blicke, vor dem (verbotenen) Anblick der Frau abwenden. Der Hidschab ist also keine reine weibliche oder eine reine männliche Angelegenheit, sondern eine Angelegenheit von Sowohl-als-Auch statt Entweder-Oder, ohne Wenn-und-Aber. Das Hidschab-Gebot spricht beide Geschlechter an.

Ein ehemaligier Lehrer von mir sagte immer: „Frauen haben Augen zum schminken und Männer Augen zum gucken.“ Die Realität sieht so aus, dass „der Mann“ gerne schöne Frauen anguckt und Frauen sich der Aufmerksamkeit des männlichen Blickes erfreuen. So die Beobachtung meines Lehrers der realen Gegebenheiten. Doch wie sieht das Idael aus?

Idealerweise ist der Mann nicht Sklave seines Blickes, sondern selbst sein Herr. Der muslimische Mann soll seinen Blick weder dem Zufall noch seinen Begierden überlassen. Die islamischen Weisheiten weisen auf die Wichtigkeit hin, den Blick im Blick zu behalten, da der Blick und die Aufmerksamkeit der Augen das Herz beeinflussen. So will das Herz fühlen, was das Auge sieht. Und was das Auge hat, will auch das Herz.

Das Sendschreiben über die Rechte (Risalat al-Huquq) gilt als eine der bekanntesten Überlieferungen von Imam Zain-ul-Abidin (a.). Die Überlieferung ist sehr umfangreich und beschreibt 50 Rechte und Pflichten des Einzelnen gegenüber Allah, den verschiedenen Mitmenschen bis hin zu den eigenen Körperteilen. Darin heißt es über die Verantwortung des Blickes:

Das Recht deines Blickes besteht darin, dass du ihn vor allen Dingen senkst, die dir nicht erlaubt sind, und dass du immer aufmerksam bist, wenn du etwas anblickst, dir an dem, was du siehst, ein Beispiel nimmst oder Wissen aufnimmst, denn das Sehvermögen ist das Tor zum Erwägen und sich Belehren lassen.“

Imam Ali (a.) bittet Allah in seiner Anrufung zum Monat Schaban:

„Mein Gott, schenke mir ein Herz, das Dir durch Entzückung näher kommt, und verleihe mir Worte der Aufrichtigkeit, auf dass mein Herz zu Dir aufsteige, und lass meinen Blick rein sein, auf dass er mich in Deine Nähe führe!
[…] Mein Gott, beschenke mich mit meiner vollkommenen Hingebung an Dich und erleuchte die Augen unserer Herzen mit dem Lichte Deines Anblickes, sodass die Blicke unserer Herzen die Hüllen des Lichtes durchdringen und zu der Quelle der Größe gelangen und unsere Seelen die Erhabenheit deiner Heiligkeit umgeben.“

Der Gottesgesandte Muhammad (s.) riet Imam Ali: “Oh Ali, folge nicht dem Blick.“ Imam Ali (a.) verweist mit seiner Anrufung zum Monat Schaban auf die Wichtigkeit des Blickes und wie der Blick auch das Herz beeinflusst. An anderer Stelle sagte Imam Ali (a.): „Das Auge ist das Rohr zu den Herzen und der Bote des Verstandes; daher senke deinen Blick vor dem, was nicht dienlich ist für deinen Glauben.“ Auch Jesus (a.) sagte zu seinen Jüngern: „Hütet euch davor Verbotenes anzuschauen, denn dies ist der Samen der Begierde und führt zu abweichendem Verhalten.“

In der Bergpredigt heißt es: „Ihr habt gehört, dass gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen. Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.“ Von Yahya (a.) ist überliefert, dass er mehrmals sagte lieber den Tod zu bevorzugen, als einen unnötigen Blick.

Hier ist selbstredend die Rede vom verbotenen Blick. Nichts spricht gegen einen erlaubten Blick. Im Gegenteil. Eher soll der Blick des Mannes nicht wild und zügellos auf alles weibliche losgelassen werden, sondern in einem geordneten Rahmen bleiben. Bleibt bspw. der Blick eines verheirateten Mannes bei seiner Ehefrau, und schwenkt nicht aus auf andere Frauen, so bleibt seine Frau für ihn die schönste Frau. Und sucht die Ehefrau die Aufmerksamkeit der Blicke nicht bei anderen Männerblicken, sondern nur dem Blick ihres Ehemannes, so gibt es eine harmonische Ehe.

Wäre der Blick des Mannes mit Weitblick gesegnet, so müsste sich die Frau nicht „verhüllen“. Denn es ist der zügellose Blick des Mannes der das männliche Herz verdirbt und nach immer mehr verlangt, bis es zugrunde geht. Ist der Blick zügellos, macht er sich das Herz zum Sklaven. Und ist das Herz erstmal versklavt, können sich Frauen nur noch mit Hilfe einer „Verhüllung“ [hidschab] vor den versklavenden Männerblicken schützen. Trägt der Mann allerdings auch sein „Kopftuch“, so ist alles in bester Ordnung. Frei nach dem Ausspruch des Gottesgesandten Muhammad (s.): „Senkt eure Blicke und ihr werdet Wunder sehen.“