Kopftuchverbote werden diskutiert und keiner fragt die muslimische Frau. Es findet eine Gerichtsverhandlung gegen die muslimische Frau statt, ohne ihr Bescheid zu geben und ohne ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu verteidigen.
hidschab
Mit „Kopftuch“ bezeichnet man im allgemeinen deutschen Sprachgebrauch den Hidschab („Verhüllung“). Das Gebot der Verhüllung [hidschab] ergibt sich aus den Heiligen Qur’an (vgl. 24:31, 33:59) und dem Vorbild [sunna] der durch Prophet Muhammad (s.) gelehrten Frauen wie Fatima (a.) und Chadidscha (a.).